Die Entscheidung zum Mord

Am Abend des 22. April erscheint SS-Sturm­bann­führer und Kriminal­rat Kurt Stawizki mit einem Komman­do von Gestapo-Ange­hörigen im Gefäng­nis. Stawizki, seit 1933 bei der Gestapo, ist in den Jahren 1942/43 am Massen­mord an mehr als 160.000 Jüdinnen und Juden im deutsch be­setzten Lem­berg (Lwiw) beteiligt. Seit Herbst 1944 gehört er zur „Sonder­kommission 20. Juli 1944” und ist hier als beson­ders brutaler Folterer be­kannt. Am 15. April 1945 organi­siert er im KZ Flossen­bürg die Ermor­dung des Generals Friedrich von Rabenau, bevor er nach Berlin zurück­kehrt. Als enger Vertrau­ter des Gestapo-Chefs Hein­rich Müller führt er die Mord­aktion im Zellen­gefängnis am 22. April 1945 aus. Er lässt die Gefang­enen in zwei Gruppen aus den Zellen holen und ihnen ihre Effekten aus­händigen.

Zur ersten Gruppe gehören gegen 23.00 Uhr die zum Tode verur­teilten Rüdiger Schleicher, Klaus Bonhoeffer, Friedrich Justus Perels, Hans John, Carl Marks, Hans Sierks und Wilhelm zur Nieden. Als einziger „Nicht-Verurteil­ter“ gehört dieser Gruppe der frühere Diplo­mat Richard Kuenzer an. Gegen 23.30 Uhr wird eine zweite Gruppe aus Gestapo-Häft­lingen zusammen­gestellt: Albrecht Haushofer, Max Jennewein, Carlos Wilhelm Moll, Ernst Munzinger, Hans Victor von Salviati, Sergej Sossimow, Wilhelm Staehle sowie Herbert Kosney