Die Mordaktionen vom April 1945
Am 16. April 1945 beginnt die sowjetische Armee mit ihrer Offensive gegen Berlin. Am 20. April schlagen die ersten Granatentreffer im Zentrum der Hauptstadt ein, auch in der Nähe des Zellengefängnisses. Die Gestapo löst die „Sonderabteilung 20. Juli 1944“ auf und übergibt ihre Gefangenen am selben Tag der Justizverwaltung. Am 21. April erhält das Gefängnis die ersten Artillerietreffer. Die Gefangenen werden nachts in die Kellerräume verlegt.
Am 22. April schließlich werden 20 Häftlinge, darunter fast alle Kalfaktoren, aus der Haft entlassen. Doch immer noch sind neun vom „Volksgerichtshof“ zum Tode Verurteilte und mehr als 50 ehemalige Häftlinge der Sonderabteilung im Zellengefängnis inhaftiert. In einer Besprechung beim Chef der Geheimen Staatspolizei, SS-Gruppenführer Heinrich Müller, fällt – vermutlich schon am 21. April 1945 – die Entscheidung über das weitere Schicksal der Gestapo-Häftlinge: Freilassung oder Ermordung. Zugleich entscheidet Generalstaatsanwalt Hanssen, die zum Tode Verurteilten – mit Ausnahme von Andreas Hermes und Theodor Steltzer – ebenfalls der Gestapo zur Ermordung zu übergeben.