Die Mordaktionen vom April 1945

Am 16. April 1945 beginnt die sowje­tische Armee mit ihrer Offen­sive gegen Berlin. Am 20. April schlagen die ersten Granaten­treffer im Zen­trum der Haupt­stadt ein, auch in der Nähe des Zellen­gefäng­nisses. Die Gestapo löst die „Sonder­abteilung 20. Juli 1944“ auf und über­gibt ihre Gefangenen am selben Tag der Jus­tiz­verwaltung. Am 21. April erhält das Gefäng­nis die ersten Artillerie­tref­fer. Die Gefangenen werden nachts in die Keller­räume verlegt. 

Am 22. April schließ­lich werden 20 Häftlinge, dar­unter fast alle Kal­fak­toren, aus der Haft ent­lassen. Doch immer noch sind neun vom „Volks­gerichts­hof“ zum Tode Verur­teilte und mehr als 50 ehe­malige Häftlinge der Sonder­abteilung im Zellen­gefängnis inhaf­tiert. In einer Besprechung beim Chef der Geheimen Staats­poli­zei, SS-Gruppen­führer Heinrich Müller, fällt – ver­mut­lich schon am 21. April 1945 – die Ent­scheidung über das wei­tere Schicksal der Gestapo-Häftlinge: Frei­lassung oder Ermor­dung. Zugleich ent­scheidet General­staats­anwalt Hanssen, die zum Tode Verur­teil­ten – mit Aus­nahme von Andreas Hermes und Theodor Steltzer – eben­falls der Gestapo zur Ermor­dung zu über­geben.