1918 bis 1933
In den Jahren von 1919 bis 1933 ist das Zellengefängnis wieder Strafvollzugsanstalt der Justiz und untersteht seit Januar 1923 dem Strafvollzugsamt in Berlin, das die Aufsicht über sämtliche Gerichtsgefängnisse des Kammergerichtsbezirks und die 15 besonderen Gefangenenanstalten in der Stadtgemeinde Berlin und in der Provinz Brandenburg besitzt. Mitte der 1920er Jahre dient es „zur Aufnahme von männlichen Strafgefangenen und notfalls Untersuchungsgefangenen evang. Glaubens” mit einer Belegungsfähigkeit von 560 Gefangenen und einer „Abteilung für 60 geisteskranke Strafgefangene”.
Das Zellengefängnis ist schon 1932 hoffnungslos überfüllt: „Der Raum gibt gerade einem Gefangenen notdürftig Platz. Und diese Zellen, in die ein zweites Bett niemals hineingestellt werden könnte, haben doppelte Belegung erhalten. Ein zweiter Gefangener ist in dem kleinen Raum untergebracht. Er muß sich nachts sein Lager auf dem Fußboden richten.”