1918 bis 1933

In den Jahren von 1919 bis 1933 ist das Zellen­gefängnis wieder Straf­vollzugs­anstalt der Justiz und unter­steht seit Januar 1923 dem Straf­vollzugs­amt in Berlin, das die Aufsicht über sämt­liche Gerichts­gefäng­nisse des Kammer­gerichts­bezirks und die 15 besonderen Gefangenen­anstalten in der Stadt­gemein­de Berlin und in der Provinz Branden­burg besitzt. Mitte der 1920er Jahre dient es „zur Auf­nahme von männ­lichen Straf­gefangenen und not­falls Unter­suchungs­gefangenen evang. Glaubens” mit einer Belegungs­fähigkeit von 560 Gefangenen und einer „Abtei­lung für 60 geistes­kranke Straf­gefangene”. 

Das Zellen­gefängnis ist schon 1932 hoffnungs­los über­füllt: „Der Raum gibt gerade einem Gefangenen not­dürftig Platz. Und diese Zellen, in die ein zweites Bett niemals hinein­gestellt werden könnte, haben doppelte Bele­gung erhal­ten. Ein zweiter Gefangener ist in dem kleinen Raum unter­gebracht. Er muß sich nachts sein Lager auf dem Fuß­boden richten.”