Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache 

Barriere-Freiheit ist ein Recht

Wir wollen unser Internet-Angebot barriere-frei machen.
Barriere-Freiheit bedeutet:
Alle Menschen sollen unser Internet-Angebot leicht nutzen können.
Zum Beispiel: 
Menschen mit einer Seh-Behinderung
Menschen mit Lern-Schwierigkeiten 

Barriere-Freiheit ist ein Recht.
Hier steht das Recht auf Barriere-Freiheit:
Im Gesetz über die barriere-freie Informations- und Kommunikations-Technik Berlin
Die Abkürzung ist BIKTG Bln. 

Hier stehen die Regeln für Barriere-Freiheit im Internet:
Barriere-freie-Informationstechnik-Verordnung
Die Abkürzung ist BITV. 

Darum gibt es auch diese Seite:
Erklärung zur Barriere-Freiheit. 

Wo steht die Erklärung zur Barriere-Freiheit in schwerer Sprache? 

Die Erklärung zur Barriere-Freiheit in schwerer Sprache steht im Footer. 
Footer nennt man den unteren Bereich einer Internet-Seite.
Er ist immer am Ende der Seite.
Auf der linken Seite im Footer stehen mehrere Links untereinander.  
Klicken Sie auf: Erklärung zur Barrierefreiheit. 

In der Erklärung zur Barriere-Freiheit steht: 

Wie barriere-frei ist dieses Internet-Angebot?

Es gibt 3 Möglichkeiten.
Eine Internet-Seite ist: 

Barriere-frei  
zum Teil barriere-frei
nicht barriere-frei 

Unser Internet-Angebot ist zum Teil barriere-frei. 

Welche Bereiche sind nicht barriere-frei?

Wir haben alle Barrieren aufgeschrieben.
Der Link ist im unteren Bereich der Seite. 
Diesen Bereich nennt man Footer. 
Er ist immer am Ende der Seite
Auf der linken Seite im Footer stehen mehrere Links untereinander. 
Klicken Sie auf: Erklärung zur Barrierefreiheit. 
Diese Seite ist in schwerer Sprache. 

Wann wurde die Erklärung zur Barriere-Freiheit zuletzt geändert?

Die Barriere-Freiheit für dieses Internet-Angebot muss 1 Mal im Jahr geprüft werden.
Das gilt auch für diese Erklärung. 

Das Prüfdatum steht hier:
Die Erklärung zur Barriere-Freiheit ist vom 16.04.2026.
Das Prüfdatum darf nicht älter als 1 Jahr sein. 

Die Erklärung zur Barriere-Freiheit ist für alle öffentlichen Stellen Pflicht.
Zum Beispiel für: 
die Polizei
das Ordnungsamt
die BVG  

Diese Pflicht gibt es seit dem Jahr 2019. 

Haben Sie Probleme bei der Nutzung?

Sie wollen unser Internet-Angebot nutzen.
Wenn Sie dabei eine Barriere bemerken,
dann können Sie sich beschweren. 

Melden Sie es uns, wenn Sie zum Beispiel: 
etwas nicht lesen können
etwas nicht verstehen
die Bedienung zu schwer ist 

Wir unterstützen Sie gerne.

Hier ist der Kontakt für Ihre Beschwerde:

Ute Stiepani
Stellvertretende Leiterin der
Gedenkstätte Deutscher Widerstand

Postanschrift:
Stauffenbergstraße 13-14
10785 Berlin

Telefon: 030/26 99 50 -19/-00
E-Mail: stiepani(at)gdw-berlin.de

Ihre Meldung war ohne Erfolg?

Sie haben uns ein Problem mit unserem Internet-Auftritt gemeldet.
Wir brauchen bis zu 1 Monat Zeit zur Bearbeitung. 

Bitte warten Sie diesen 1 Monat ab. 

Sie können sich weiter beschweren: 
wenn Sie von uns keine Antwort erhalten haben
wenn Sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind 

Wenden Sie sich dann an diese Stelle: 

Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit
Der Regierende Bürgermeister – Senatskanzlei – 

Postanschrift:
Jüdenstraße 1
10178 Berlin 

Telefon: 030 90 223 15 15
E-Mail: Landesbeauftragte-Digitale-Barrierefreiheit(at)senatskanzlei.berlin.de 
 

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