Die Zeit bis 1918

Fast alle Gefangenen werden in ihrer Einzelhaft total iso­liert und arbeiten auch tags­über allein. Werden sie innerhalb des Gebäudes verlegt oder zum Gottes­dienst gebracht, tragen sie eine Mütze mit einer Gesichts­maske über dem Kopf, so dass sie ihre Umge­bung nicht wahr­nehmen können. Nur einmal am Tag werden jeweils 20 Gefangene zur „Freistunde” in drei Einzelhöfen an die Luft gelassen. Doch auch hier bekommen sie keine anderen Gefang­enen zu Gesicht, sondern bleiben sepa­riert. Das Zellen­gefängnis dient zwischen 1852 und 1886 auch als Voll­streckungs­ort für insgesamt 22 Hin­rich­tungen, die seit 1851 nicht mehr öffent­lich statt­finden.

Die meisten Häftlinge im Zellen­gefängnis verbüßen Zucht­haus­strafen. Von 1867 bis 1872 ist im Zellen­gefängnis der Schuster Wilhelm Voigt, der spätere „Hauptmann von Köpenick” inhaftiert. Nach Inkraft­treten des Reichs­straf­gesetz­buches 1872 dürfen Gefangene ohne ihre Zustimmung nur maximal drei Jahre in Einzel­haft verbleiben. In der Zeit danach sind im Zellen­gefäng­nis etwa 400 zu Zucht­hausstrafen bis zu drei Jahren Verurteilte in Einzelhaft, rund 65 Häftlinge „in der Collectiv­haft (im Souterrain des Gebäudes)” untergebracht. Dies sind vor allem Hand­werker, Haus­arbeiter und „solche, die aus Gesund­heits­rücksichten aus der Einzel­haft dorthin verlegt werden mussten.” 

Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wird die Isola­tion der Gefangenen gelockert. Die Masken und die Einzel­spaziergänge werden abge­schafft, Besuche manchmal erlaubt. Bis zum Ende des Ersten Welt­krieges 1918 dient das Zellen­gefängnis weiterhin als Haft­ort für zivile Gefangene.