Die Gestapo-Sonderabteilung
Seit Sommer 1944 gibt es vier unterschiedliche Kompetenzbereiche im Zellengefängnis. Der Justiz untersteht der Flügel A mit rund 200 Justizhäftlingen, vor allem Untersuchungsgefangenen. Der Flügel C mit 120 Haftplätzen wird von der Wehrmachtjustiz und die Nebenabteilung mit 60 Gefangenen von der Polizei belegt. Die Flügel B und D mit einer Kapazität von bis zu 250 Häftlingen werden vom Amt IV des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) als „Sonderabteilung 20. Juli 1944“ bezeichnet. Vier erfahrene Gestapo-Beamte übernehmen im August 1944 die Leitung der Sonderabteilung: Arthur Knuth, Artur Albrecht, Otto Vatterott und Wilhelm Hayn. Viele Häftlinge schildern Knuth als „menschlich”; er wird wegen zu milder Behandlung der Häftlinge am 6. März 1945 abgelöst. Die Wachmannschaft besteht aus volksdeutschen SS-Männern, später aus Hilfszollbeamten.
Grundsätzlich lassen sich vier Gruppen von Gefangenen unterscheiden. Erstens Soldaten und Offiziere, die im Zusammenhang mit dem Umsturzversuch festgenommen worden sind, zweitens Zivilisten, die den Umsturzversuch unterstützt hatten und drittens – ab Spätherbst 1944 – andere zivile Häftlinge, vor allem kommunistische Widerstandskämpfer, die als „Polizeihäftlinge“ von der Gestapo inhaftiert werden. Hinzu kommen aber auch einige „Sippen”- und Sonderhäftlinge. Von den uns bekannten Häftlingen werden mindestens 41 in Plötzensee ermordet und 18 bei den Mordaktionen zwischen dem 22. und 24. April 1945 in der Nähe des Zellengefängnisses erschossen. Andere Häftlinge sterben später in der Haft oder in Konzentrationslagern.