Die Gestapo-Sonderabteilung

Seit Sommer 1944 gibt es vier unter­schiedliche Kompetenz­bereiche im Zellen­gefängnis. Der Justiz unter­steht der Flügel A mit rund 200 Justiz­häftlingen, vor allem Untersuchungs­gefangenen. Der Flügel C mit 120 Haft­plätzen wird von der Wehrmacht­justiz und die Neben­abteilung mit 60 Gefangenen von der Poli­zei belegt. Die Flügel B und D mit einer Kapa­zität von bis zu 250 Häftlingen wer­den vom Amt IV des Reichs­sicher­heits­haupt­amtes (RSHA) als „Sonder­abteilung 20. Juli 1944“ bezeich­net. Vier erfahrene Gestapo-Beamte über­nehmen im August 1944 die Lei­tung der Sonder­abteilung: Arthur Knuth, Artur Albrecht, Otto Vatterott und Wilhelm Hayn. Viele Häftlinge schil­dern Knuth als „menschlich”; er wird wegen zu mil­der Behand­lung der Häftlinge am 6. März 1945 abgelöst. Die Wach­mannschaft besteht aus volks­deutschen SS-Männern, später aus Hilfs­zoll­beamten.

Grundsätzlich lassen sich vier Gruppen von Gefangenen unter­scheiden. Ers­tens Soldaten und Offiziere, die im Zusammen­hang mit dem Umsturz­versuch festgenom­men worden sind, zwei­tens Zivilisten, die den Umsturz­versuch unter­stützt hatten und drittens – ab Spät­herbst 1944 – andere zivile Häft­linge, vor allem kommunis­tische Wider­stands­kämpfer, die als „Polizei­häftlinge“ von der Gestapo inhaf­tiert werden. Hinzu kommen aber auch einige „Sippen”- und Sonder­häftlinge. Von den uns bekannten Häft­lingen werden min­destens 41 in Plötzen­see ermordet und 18 bei den Mord­aktionen zwischen dem 22. und 24. April 1945 in der Nähe des Zellen­gefäng­nisses erschossen. Andere Häft­linge ster­ben später in der Haft oder in Konzentrations­lagern.