In der NS-Zeit
Das Zellengefängnis untersteht weiterhin dem Berliner Generalstaatsanwalt als Strafvollstreckungsbehörde. Wie alle Gefängnisse ist es nach 1933 stets überfüllt. Mitte der 1930er Jahre besitzt es eine Kapazität für 620 männliche Gefangene. Die tatsächliche Gefangenenzahl liegt erheblich höher. So hält am 24. März 1936 ein Bericht über die „sanitäre Beschaffenheit” fest, dass im Zellengefängnis 961 Häftlinge, davon 534 Untersuchungsgefangene, inhaftiert sind. Negativ vermerkt der Bericht: „Die Wäschebestände sind knapp, weil sie auf der Maximalbelegung von 620 berechnet sind, während die wirkliche Belegung seit längerer Zeit um rund 50 % höher ist.” Seit Dezember 1942 stehen 60 Plätze des Nebenhauses der Polizei und der Geheimen Staatspolizei zur Verfügung.
Weitere 120 Plätze der Hauptanstalt, den Flügel C, nutzt seit Dezember 1942 die Militärverwaltung als „Wehrmachtuntersuchungsgefängnis Berlin NW 40 Lehrter Straße 3”. Damit stehen ab Ende 1942 tatsächlich in den Flügeln A, B und D noch 440 Plätze zur Verfügung, die aber etwa am 30. Oktober 1943 mit 525 Gefangenen, davon 399 Untersuchungsgefangenen, belegt sind. Erst danach sinkt die Zahl der Justizhäftlinge etwas. Sie liegt am 31. Dezember 1943 bei 409 Häftlingen, davon 308 Untersuchungsgefangene.