In der NS-Zeit

Das Zellengefängnis untersteht weiter­hin dem Berliner Gene­ralstaats­anwalt als Straf­voll­streckungs­behörde. Wie alle Gefäng­nisse ist es nach 1933 stets über­füllt. Mitte der 1930er Jahre besitzt es eine Kapa­zität für 620 männ­liche Gefangene. Die tatsächliche Gefangenen­zahl liegt erheblich höher. So hält am 24. März 1936 ein Bericht über die „sani­täre Be­schaffenheit” fest, dass im Zellen­gefängnis 961 Häftlinge, davon 534 Untersuchungsgefangene, in­haftiert sind. Negativ ver­merkt der Bericht: „Die Wäsche­bestände sind knapp, weil sie auf der Maxi­mal­belegung von 620 be­rech­net sind, während die wirk­liche Belegung seit länge­rer Zeit um rund 50 % höher ist.” Seit Dezem­ber 1942 stehen 60 Plätze des Neben­hauses der Polizei und der Gehei­men Staats­polizei zur Verfü­gung.

Weitere 120 Plätze der Haupt­anstalt, den Flügel C, nutzt seit Dezember 1942 die Militär­verwaltung als „Wehrmacht­unter­suchungs­gefängnis Berlin NW 40 Lehrter Straße 3”. Damit stehen ab Ende 1942 tatsächlich in den Flügeln A, B und D noch 440 Plätze zur Verfü­gung, die aber etwa am 30. Oktober 1943 mit 525 Gefangenen, davon 399 Unter­suchungs­gefangenen, belegt sind. Erst danach sinkt die Zahl der Justiz­häftlinge etwas. Sie liegt am 31. Dezember 1943 bei 409 Häftlingen, davon 308 Unter­suchungs­gefangene.