Karl Freiherr von Thüngen
24. Oktober 1944, Brandenburg-Görden
Im Sommer 1944 ist Karl Freiherr von Thüngen Inspekteur des Wehrersatzwesens in Berlin. Von den Verschwörern wird er am 20. Juli 1944 zum Befehlshaber für den Wehrkreis III (Berlin) ernannt, nachdem der bisherige Befehlshaber General von Kortzfleisch von ihnen festgesetzt worden ist. Thüngen trifft jedoch erst nach 19 Uhr im Stellvertretenden Generalskommando ein und wird über die bis dahin ergangenen „Walküre”-Befehle informiert.
Am 8. August 1944 wird Karl Freiherr von Thüngen von der Gestapo festgenommen und zunächst im „Hausgefängnis” der Gestapo in der Prinz-Albrecht-Straße 8 inhaftiert. Nach einigen Tagen wird er in die Gestapo-Abteilung des Zellengefängnisses Lehrter Straße 3 überstellt.
Nachdem Karl Freiherr Thüngen am 14. August aus der Wehrmacht entlassen worden ist, wird er am 5. Oktober vom „Volksgerichtshof” zum Tode verurteilt. Auf Anordnung von Reichsjustizminister Otto Thierack wird das Urteil in Brandenburg-Görden am 24. Oktober 1944 durch Erschießen vollstreckt.











