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Karl Freiherr von Thüngen

26. Juni 1893, Mainz
24. Oktober 1944, Brandenburg-Görden

Im Sommer 1944 ist Karl Frei­herr von Thüngen Inspek­teur des Wehr­ersatz­wesens in Berlin. Von den Ver­schwö­rern wird er am 20. Juli 1944 zum Be­fehls­haber für den Wehr­kreis III (Berlin) ernannt, nachdem der bis­herige Befehls­haber General von Kortz­fleisch von ihnen fest­gesetzt worden ist. Thüngen trifft jedoch erst nach 19 Uhr im Stell­ver­tre­tenden Generals­kommando ein und wird über die bis dahin ergan­genen „Wal­küre”-Befehle infor­miert. 

Am 8. August 1944 wird Karl Frei­herr von Thüngen von der Gestapo fest­ge­nom­men und zunächst im „Haus­ge­fäng­nis” der Gestapo in der Prinz-Al­brecht-Straße 8 inhaf­tiert. Nach einigen Tagen wird er in die Gesta­po-Abtei­lung des Zellen­gefäng­nisses Lehrter Straße 3 über­stellt. 

Nachdem Karl Frei­herr Thüngen am 14. August aus der Wehr­macht ent­lassen worden ist, wird er am 5. Oktober vom „Volks­ge­richts­hof” zum Tode verur­teilt. Auf Anord­nung von Reichs­justiz­minister Otto Thierack wird das Ur­teil in Bran­den­burg-Görden am 24. Oktober 1944 durch Erschie­ßen voll­streckt.

Portrait: Karl Freiherr von ThüngenKarl Freiherr von Thüngen