Georg Stöhr
8. August 1956, München
Der Sohn des Gründers der Kammgarnspinnerei Stöhr & Co. absolviert eine Ausbildung zum Kaufmann und arbeitet ab 1899 als Prokurist im väterlichen Unternehmen. Seit 1911 ist er Vorstandsmitglied und seit 1940 Aufsichtsratsvorsitzender. Er ist befreundet mit Carl Goerdeler und Walter Cramer, einem weiteren Vorstandsmitglied der Kammgarnspinnerei, und kennt deren politische Ansichten, auch wenn er in die Planungen zum Umsturz nicht einbezogen ist.
Georg Stöhr wird am 9. September 1944 festgenommen und kurz darauf nach Berlin in das Zellengefängnis in der Lehrter Straße gebracht. Für Vernehmungen wird er von Oktober bis Ende November im Zellenbau des KZ Ravensbrück inhaftiert, bevor er am 1. Dezember erneut in die Lehrter Straße überführt wird. Bei seinem Prozess vor dem „Volksgerichtshof” am 28. Februar 1945 wird er zwar freigesprochen, bleibt aber zunächst weiter in Haft und wird erst am 22. April 1945 entlassen.
Im Gefängnis in Berlin war ich die ersten vier Wochen in einer total verwanzten Zelle eingesperrt, ohne jemals an die Luft zu kommen. Ohne Lese-, Schreib-, oder Raucherlaubnis, ohne Post oder Pakete von zu Hause. Nachts, wie auch später, bei heller Beleuchtung und unter ständiger Beobachtung. Die Hände durften nachts nicht unter die Decke genommen werden. Man wurde dann sofort geweckt und bedroht.
Georg Stöhr über die Haftbedingungen im Zellengefängnis Lehrter Straße
Quelle: Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Entschädigungsakte Georg Stöhr, LEA 3491











