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Georg Stöhr

25. Juli 1875, Eisenach
8. August 1956, München

Der Sohn des Gründers der Kamm­garn­spin­nerei Stöhr & Co. absol­viert eine Aus­bil­dung zum Kauf­mann und arbeitet ab 1899 als Proku­rist im väter­lichen Unter­nehmen. Seit 1911 ist er Vor­stands­mit­glied und seit 1940 Auf­sichts­rats­vor­sitzender. Er ist befreun­det mit Carl Goerdeler und Walter Cramer, einem weiteren Vor­stands­mitglied der Kamm­garn­spinnerei, und kennt deren poli­tische Ansich­ten, auch wenn er in die Planun­gen zum Umsturz nicht ein­be­zogen ist. 

Georg Stöhr wird am 9. Septem­ber 1944 fest­genom­men und kurz darauf nach Berlin in das Zellen­gefäng­nis in der Lehrter Straße gebracht. Für Ver­neh­mungen wird er von Oktober bis Ende Novem­ber im Zellen­bau des KZ Ravens­brück inhaf­tiert, bevor er am 1. Dezem­ber erneut in die Lehrter Straße überführt wird. Bei seinem Prozess vor dem „Volks­gerichts­hof” am 28. Februar 1945 wird er zwar frei­gespro­chen, bleibt aber zunächst weiter in Haft und wird erst am 22. April 1945 ent­lassen.

Im Gefängnis in Berlin war ich die ersten vier Wochen in einer total ver­wanzten Zelle einge­sperrt, ohne jemals an die Luft zu kommen. Ohne Lese-, Schreib-, oder Rauch­erlaubnis, ohne Post oder Pakete von zu Hause. Nachts, wie auch später, bei heller Beleuch­tung und unter ständiger Beobach­tung. Die Hände durften nachts nicht unter die Decke genommen werden. Man wurde dann sofort geweckt und bedroht.

Georg Stöhr über die Haftbedingungen im Zellengefängnis Lehrter Straße

Quelle: Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Entschädigungsakte Georg Stöhr, LEA 3491

Portrait: Georg StöhrGeorg Stöhr, nach 1945