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Hermann Freiherr von Lüninck

3. Mai 1893, Ostwig
16. Mai 1975, Alsbach

Nach Konflikten mit dem rheinischen Gau­leiter Josef Terboven nimmt der Ver­wal­tungs­jurist Hermann Freiherr von Lüninck 1935 seinen Ab­schied als Ober­präsident der Rhein­provinz. Lüninck wird in den Besprechungen der Ver­schwörer um Carl Goerdeler als künftiger Ernäh­rungs­minister vorge­schlagen, stößt jedoch wegen seiner rechts­konser­vativen Ver­gang­enheit auf Bedenken der Gewerk­schafts­vertreter. 

Er wird im August 1944 von der Gestapo festge­nommen und am 7. Oktober in die Gesta­po-Abtei­lung des Zellen­gefäng­nisses Lehrter Straße 3 ein­geliefert. 

Am 18. und 19. Januar 1945 wird gegen ihn vor dem „Volks­gerichts­hof” verhandelt. Sein Ver­fahren wird jedoch von dem gegen Wilhelm zur Nieden, Walter Maschke und Bartholomäus Koßmann abge­trennt. Ein neu ange­setzter Prozess wird mehr­fach verscho­ben. Am 22. April 1945 kommt Hermann Freiherr von Lüninck aus dem Zellenge­fängnis frei.

Am Samstag [21. April 1945] hätte auch Hermann Freiherr von Lüninck in die Freiheit gekonnt. Aber er blieb freiwillig bei uns, um zu helfen. Am Tag darauf wurde er dann doch entlassen und am Montag erschien er wieder vor dem Gefängnis­büro. Er hatte alles versucht, um uns frei zu bekommen. Aber man wollte ihn schon gar nicht mehr zu uns hereinlassen. Seine Bemühungen waren ergebnislos gewesen. Aber wie wohl hatte uns seine treue Kameradschaft getan.

Hafterinnerungen des Jesuitenpaters Augustin Rösch über Hermann Freiherr von Lüninck und die letzten Tage im Zellengefängnis

Quelle: Augustin Rösch, Kampf gegen den Nationalsozialismus, hrsg. von Roman Bleistein, Frankfurt am Main 1985, S. 327.

Portrait: Hermann Freiherr von LüninckHermann Freiherr von Lüninck, 1934