Hermann Freiherr von Lüninck
16. Mai 1975, Alsbach
Nach Konflikten mit dem rheinischen Gauleiter Josef Terboven nimmt der Verwaltungsjurist Hermann Freiherr von Lüninck 1935 seinen Abschied als Oberpräsident der Rheinprovinz. Lüninck wird in den Besprechungen der Verschwörer um Carl Goerdeler als künftiger Ernährungsminister vorgeschlagen, stößt jedoch wegen seiner rechtskonservativen Vergangenheit auf Bedenken der Gewerkschaftsvertreter.
Er wird im August 1944 von der Gestapo festgenommen und am 7. Oktober in die Gestapo-Abteilung des Zellengefängnisses Lehrter Straße 3 eingeliefert.
Am 18. und 19. Januar 1945 wird gegen ihn vor dem „Volksgerichtshof” verhandelt. Sein Verfahren wird jedoch von dem gegen Wilhelm zur Nieden, Walter Maschke und Bartholomäus Koßmann abgetrennt. Ein neu angesetzter Prozess wird mehrfach verschoben. Am 22. April 1945 kommt Hermann Freiherr von Lüninck aus dem Zellengefängnis frei.
Am Samstag [21. April 1945] hätte auch Hermann Freiherr von Lüninck in die Freiheit gekonnt. Aber er blieb freiwillig bei uns, um zu helfen. Am Tag darauf wurde er dann doch entlassen und am Montag erschien er wieder vor dem Gefängnisbüro. Er hatte alles versucht, um uns frei zu bekommen. Aber man wollte ihn schon gar nicht mehr zu uns hereinlassen. Seine Bemühungen waren ergebnislos gewesen. Aber wie wohl hatte uns seine treue Kameradschaft getan.
Hafterinnerungen des Jesuitenpaters Augustin Rösch über Hermann Freiherr von Lüninck und die letzten Tage im Zellengefängnis
Quelle: Augustin Rösch, Kampf gegen den Nationalsozialismus, hrsg. von Roman Bleistein, Frankfurt am Main 1985, S. 327.










