Bernhard Lösener
28. August 1952, Köln
Bernhard Lösener tritt nach seiner Promotion in Rechtswissenschaften 1922 in die Zollamtsverwaltung ein und ist zunächst beim Landesfinanzamt Berlin-Brandenburg, ab 1929 beim Hauptzollamt in Glatz und ab 1931 beim Landesfinanzamt Neiße eingesetzt.
Seit 1930 Mitglied der NSDAP, wird Bernhard Lösener im April 1933 ins Reichsministerium des Innern berufen, wo er im Juli 1933 zum Oberregierungsrat und 1935 zum Ministerialrat befördert wird. Als „Rassereferent” des Ministeriums ist er an der Ausarbeitung der Nürnberger Gesetze sowie einer Vielzahl von Durchführungsverordnungen beteiligt. Zudem ist er Mitverfasser eines 1937 erschienenen weiteren Kommentars zu den Nürnberger Gesetzen und nimmt 1942 an der Nachfolgekonferenz der Wannseekonferenz teil. 1943 scheidet er aus dem Innenministerium aus und wechselt in das Kriegsschädenamt im Reichsverwaltungsgericht.
Im August 1944 beherbergt er den flüchtigen Hauptmann Ludwig Gehre, der zum Widerstandskreis im Amt Ausland/Abwehr gehört. Lösener wird am 11. November 1944 in Torgau festgenommen und in die Gestapo-Sonderabteilung des Zellengefängnisses Lehrter Straße 3 eingeliefert.
Bernhard Lösener, der am 3. Januar 1945 aus der NSDAP ausgeschlossen wird, wird am 21. April formal zur Justiz überstellt und vier Tage später aus der Haft entlassen. Nach Kriegsende ist er in der Oberfinanzdirektion Köln tätig.
Löseners Erinnerungsbericht über seine Tätigkeit im Reichsministerium des Innern, in dem er seine Tätigkeit rechtfertigt und sich als NS-Gegner stilisiert, erscheint 1961 posthum.

