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Gustav Klimpel

8. August 1891, Zittau
11. Juni 1956, Duisburg

Gustav Klimpel wächst in einer sozial­demo­krati­schen Arbeiter­familie in Sachsen auf und ist nach dem Studium der Volks­wirt­schaft und der Staats­wissen­schaften als Kom­munal­beamter in ver­schie­denen Städten tätig. Er ist Mit­glied der SPD, des Reichs­banners Schwarz-Rot-Gold sowie der Liga für Menschen­rechte und wird 1927 Ober­bürger­meister von Freital in Sachsen.  

Nach seiner Entlassung 1933 ist er in der freien Wirt­schaft tätig, bis ihm 1937 wegen seiner anti­nazis­tischen Ein­stellung erneut gekün­digt wird. Auf Vermitt­lung von Carl Goerdeler wird er in Berlin Geschäfts­füh­rer des Reichs­ver­bandes der Klein­tier­züchter. 

Ab 1938 stellt Gustav Klimpel die Ver­bin­dung zwischen Carl Goerdeler und Wilhelm Leuschner her und ist an der Vorbe­reitung des Um­sturz­ver­suchs beteiligt. Er wird am 25. Septem­ber 1944 fest­genom­men, in die Gesta­po-Abtei­lung des Zellen­gefäng­nisses Lehrter Straße 3 einge­liefert und während der Verhöre miss­handelt.  

Am 18. Januar 1945 verur­teilt der „Volks­ge­richts­hof” ihn zu einer vier­jährigen Haft­strafe. Am 25. Februar 1945 wird er ins Gefängnis Tegel und Anfang April in das Straf­gefäng­nis Nürn­berg ver­legt und dort am 26. Mai 1945 auf Anord­nung der alliier­ten Militär­regie­rung als poli­tischer Häftling ent­lassen. 

Gustav Klimpel kehrt nach Berlin zu seiner Familie zurück und über­nimmt noch 1945 von Andreas Hermes den Posten des Stadt­rates für Ernäh­rung. Von 1946 bis zu seinem Tod 1956 wirkt er als Ober­stadt­direktor in Duis­burg.

Meine Ver­nehm­ung durch die Gestapo dauerte vom 25.9.44 – 5.10.44. Da ich es ablehnte, irgend einen Bekannten oder Freund zu belas­ten und weitere Aus­sagen zu machen, wurde ich während der ganzen Dauer meiner Verneh­mung schwer geschlagen. Die Unter­suchungs­haft wurde bis zum 13.11.44 besonders verschärft. ... Der Ober­reichs­anwalt hatte ursprüng­lich die Absicht, gegen mich die Todes­strafe zu bean­tragen. Er musste aber seinen Antrag fallen lassen, weil ich durch mein Schweigen Belas­tungs­material nicht geliefert habe. Der Volks­gerichs­hof verur­teilte mich infolge­dessen nur zu 4 Jahren Gefäng­nis.

Gustav Klimpel über die Verhöre durch die Gestapo und das Urteil gegen ihn, 30. Juni 1945

Quelle: Landesarchiv Berlin, C Rep 118-01, Nr. 4546

Portrait: Gustav KlimpelGustav Klimpel