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Helmuth Karth

Helmuth Karth wird aus un­bekann­ten Grün­den am 19. Dezember 1944 in das Zellen­gefäng­nis Lehrter Straße 3 ein­gelie­fert und laut Ge­fangenen­buch am 30. Januar 1945 „nach Hause ent­lassen“. Über sei­nen wei­teren Lebens­weg liegen keine Infor­ma­tionen vor.