Friedrich Ernst
28. November 1960, Diepholz
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften arbeitet Friedrich Ernst seit Ende 1921 als Beamter im Preußischen Ministerium für Handel und Gewerbe, wird 1931 Reichskommissar für das Bankgewerbe und ab 1935 Reichskommissar für das Kreditwesen. Seit Januar 1940 hat er die Stelle des Reichskommissars für die Behandlung feindlichen Vermögens inne. Im November 1941 tritt er als Gesellschafter in die Privatbank Delbrück, Schickler und Co. ein.
Mit Carl Goerdeler ist Ernst seit Anfang der 1930er Jahre bekannt. Wegen seiner fachlichen Eignung und der Verbindung zum früheren Reichsbankpräsidenten und zwischenzeitlichen Reichswirtschaftsminister Hjalmar Schacht ist Ernst von Carl Goerdeler und Ludwig Beck als künftiger Staatssekretär vorsehen.
Nach dem Scheitern des Umsturzversuches vom 20. Juli 1944 wird er am 8. September 1944 festgenommen und in die Gestapoabteilung des Zellengefängnisses Lehrter Straße 3 eingeliefert. Im Dezember 1944 wird er in den Zellenbau des KZ Ravensbrück überstellt, am 16. Januar 1945 jedoch in die Lehrter Straße zurückgebracht. Am 17. April wird Ernst vom „Volksgerichtshof” zu zwei Jahren Zuchthaus verurteilt. Er wird am 25. April 1945 kurz vor dem Eintreffen sowjetischer Truppen aus der Haft entlassen.
Nach Kriegsende ist Ernst an der Durchführung der Währungsreform beteiligt und gehört dem Aufsichtsrat der AEG an.




