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Friedrich Ernst

9. Juni 1889, Berlin
28. November 1960, Diepholz

Nach dem Studium der Rechts­wissen­schaften arbeitet Fried­rich Ernst seit Ende 1921 als Beamter im Preu­ßischen Minis­terium für Handel und Gewer­be, wird 1931 Reichs­kommissar für das Bank­gewerbe und ab 1935 Reichs­kommis­sar für das Kredit­wesen. Seit Januar 1940 hat er die Stelle des Reichs­kommissars für die Behand­lung feind­lichen Ver­mögens inne. Im Novem­ber 1941 tritt er als Gesell­schafter in die Privat­bank Del­brück, Schick­ler und Co. ein. 

Mit Carl Goerdeler ist Ernst seit An­fang der 1930er Jahre bekannt. Wegen seiner fachlichen Eig­nung und der Ver­bindung zum früheren Reichs­bank­präsi­denten und zwischen­zeit­lichen Reichs­wirt­schafts­minis­ter Hjalmar Schacht ist Ernst von Carl Goerdeler und Ludwig Beck als künf­tiger Staats­sekretär vorsehen.

Nach dem Schei­tern des Um­sturz­ver­suches vom 20. Juli 1944 wird er am 8. Septem­ber 1944 fest­genom­men und in die Gesta­po­abteilung des Zellen­gefäng­nisses Lehr­ter Straße 3 ein­ge­liefert. Im Dezem­ber 1944 wird er in den Zellen­bau des KZ Ravens­brück über­stellt, am 16. Januar 1945 jedoch in die Lehrter Straße zurück­gebracht. Am 17. April wird Ernst vom „Volks­gerichts­hof” zu zwei Jahren Zucht­haus verur­teilt. Er wird am 25. April 1945 kurz vor dem Ein­treffen sowje­tischer Truppen aus der Haft ent­lassen. 

Nach Kriegs­ende ist Ernst an der Durch­führung der Währungs­reform betei­ligt und gehört dem Aufsichts­rat der AEG an.

Portrait: Friedrich ErnstFriedrich Ernst